56 - vorhandene Straßen nutzen

Erstellt von Heike am 5. Mai 2023 - 19:21 Uhr.

Gegen die Überplanung des Landwehrwegs spricht die besondere Schutzwürdigkeit der Kleingärten, des wichtigen Fahrradwegs und der Außenwohnbereiche der Anwohner, bei denen passiver Schallschutz nicht möglich ist. Das Optimierungsgebot des § 50 BImSchG lässt sich nach meiner Einschätzung eher umsetzen, wenn bereits vorhandene Straßen für den Schienenweg genutzt werden.

Thema: An welchen Orten sollte aus Ihrer Sicht besonders Rücksicht genommen werden und warum?
Status: Nicht beantwortet
Kommentare: 2
Neutral: 0
Nein: 2
Ja: 10

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Kommentare

Dem ist zuzustimmen. Vor Ort…
Erstellt von Daniel Meisner am 12. Mai 2023 - 11:27

Dem ist zuzustimmen. Vor Ort fährt die Straßenbahn nahezu emissionsfrei. Jede Fahrt, die zukünftig mit der Straßenbahn statt mit dem PKW gemacht wird, trägt dazu bei, dass die stark belastete Mainzer Luft sauberer wird und Grenzwerte eingehalten werden. Das Opfern von Kleingartenanlagen und Grünflächen würde diese Vorteile zunichtemachen, da es doch darum gehen muss MIV durch ÖPNV zu ersetzten.

Absolut. Ein weiterer Grund…
Erstellt von Christoph Sohn am 12. Mai 2023 - 22:56

Absolut. Ein weiterer Grund ist, dass die ÖPNV-Nutzung die PKW-Nutzung ablösen und nicht zusätzlich zu dieser hinzukommen soll. Dazu ist es notwendig, Straßenraum vom Auto weg umzuverteilen. Weniger Autos bedeuten weniger Lärm und Abgase, also mehr Lebensqualität.